Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 12 Jahren. Allerdings ist in Baden Württemberg das Mindestalter 14 Jahre.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Mitgliedschaft in einem Fußballverein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht)
- Interesse am Fußball
- Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 15 Spielleitungen
- Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
Die eigentliche Ausbildung umfasst dann 16 -18 Unterrichtseinheiten im Zeitraum von 6 bis 8 Ausbildungstagen innerhalb von ca. 4 - bis 6 Wochen. Abschließend müssen in einer schriftlichen Prüfung Regelfragen beantwortet werden.